ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ANWENDBAR AUF VERKÄUFE AN UNTERNEHMEN - B TO B
AKTUALISIERUNGSDATUM: 1. JANUAR 2024

1. Anwendungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Gegenstand dieser Vereinbarung sind, gelten ausschließlich für freie und gewerbliche Tätigkeiten (siehe Lexikon).

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen das Vertragsverhältnis zwischen der Gesellschaft BLEU JOUR und dem Kunden in Bezug auf jeden Kauf, der auf oder über die Website getätigt wird, regeln.

Zum Zeitpunkt der Überprüfung deiner Bestellung, indem du das dafür vorgesehene Kästchen ankreuzt und auf die Schaltfläche Bestätigen klickst, akzeptierst du die vorliegenden AGB vollständig und vorbehaltlos.

BLEU JOUR bittet Sie, die AGBs sorgfältig zu lesen, bevor Sie eine Transaktion auf der Seite vornehmen.

Sie sind an die Version gebunden, die zu dem Zeitpunkt gültig ist, an dem Sie ein Online-Formular absenden, das Ihre Absicht, Produkte auf der Website zu bestellen, verkörpert.

Die vorliegenden AGB gelten auch, wenn Sie Ihre Bestellung über den Kundenservice von BLEU JOUR aufgeben, der über das Kontaktformular auf der Website erreichbar ist.

Die vorliegenden AGB schließen die Anwendung aller anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus, sofern diese nicht schriftlich von der Gesellschaft BLEU JOUR akzeptiert wurden.

Die vorliegenden AGB können von der Firma BLEU JOUR ohne Vorankündigung geändert werden.

Es liegt in deiner Verantwortung, die AGBs regelmäßig zu überprüfen, um über mögliche Änderungen informiert zu bleiben.

2. Befehle

Bestellungen können über das Internet auf unserer Website bleujour.com oder bei unserer Verkaufsabteilung, per E-Mail, per Post oder per Telefon getätigt werden.

2.1 Bestellung auf der Website

Ihre Bestellung wird durch den Versand einer automatisch von unserer Website generierten E-Mail an die E-Mail-Adresse bestätigt, die Sie bei der Einrichtung Ihres Kundenkontos angegeben haben.

Wenn Sie die Bestellung speichern und dabei eine Zahlungsmethode auswählen, ist der Verkauf endgültig abgeschlossen.

Die Bestellung wird erst dann wirksam und von der Gesellschaft BLEU JOUR bearbeitet, wenn die Zahlung durch das Bankinstitut bestätigt wurde.

Infolgedessen und nach Erhalt der Zahlungsbestätigung sind die Bestellungen verbindlich und endgültig, so dass der Kunde sie nicht stornieren oder ändern kann.

2.2 Bestellung außerhalb der Website

Für jede Bestellung, die nicht über die Handelsseite der Gesellschaft BLEU JOUR erfolgt, wird von dieser ein Kostenvoranschlag übermittelt, dessen Gültigkeitsdauer 15 Tage beträgt.

Der Auftrag wird erst bearbeitet, wenn der Kunde den Kostenvoranschlag erhalten hat, der mit dem Vermerk "Einverstanden" versehen ist, keine manuellen Zusätze enthält und die gewählte Zahlungsweise angibt.

Gemäß dem vorherigen Artikel ist der Antrag erst dann endgültig, wenn die Zahlung durch das Bankinstitut bestätigt wurde.

2.3 Recht der Firma BLEU JOUR, Bestellungen abzulehnen

Für den Fall, dass ein Kunde bei der Firma BLEU JOUR ein Konto unterhält und dadurch von bestimmten, zwischen den Parteien vereinbarten Zahlungsmodalitäten profitieren kann, kann die Firma bei Zahlungsverzug oder Überschreitung des Außenstandes im Zusammenhang mit früheren Bestellungen jede Bestellung ablehnen.

In diesem Fall und sofern die Vertragsstörung dem Kunden zuzuschreiben ist, hat der Kunde keinen Anspruch auf Entschädigung oder Schadensersatz.

3. Preis

Es gelten die Preise, die auf unserer kommerziellen Website angegeben sind.

Die verkauften Waren werden zu dem Preis in Rechnung gestellt, der auf unserer kommerziellen Website angegeben ist, sofern nicht eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, die sich aus einer vorherigen Vereinbarung ergeben muss.

Die Preise, die in dem an den Kunden gerichteten Kostenvoranschlag genannt werden, sind gültig :

- Im Falle eines Kaufs über die kommerzielle Website bis zum Erhalt der vom Unternehmen übermittelten E-Mail zur Bestätigung der Bestellung,

- Im Falle eines Kaufs außerhalb der kommerziellen Website während der Dauer der dem Kunden eingeräumten Option, d. h. 15 Tage.

Ebenso wird, falls der Preis der Waren an eine Währung gebunden ist, jede Änderung von 3% oder mehr zu Ungunsten des Unternehmens im Vergleich zum Kurs der am Tag des Angebots geltenden Währung am Tag der Rechnungsstellung weitergegeben.

Alle Preise verstehen sich netto in Euro, einschließlich Mehrwertsteuer und aller anderen Steuern, Transport- und Versicherungskosten ohne Frachtkosten, ab Lager von BLEU JOUR. Alle Steuern, Abgaben, Gebühren oder sonstigen Leistungen, die gemäß den französischen Vorschriften oder denen eines Import- oder Transitlandes zu entrichten sind, gehen zu Lasten des Käufers.

Zahlung

3.1 Barzahlung

Jede vom Kunden aufgegebene Bestellung muss gemäß den in Artikel 2 der vorliegenden Bedingungen vorgesehenen Modalitäten bar bezahlt werden.

3.2 Ratenzahlung

Die Ratenzahlung einer Bestellung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Unternehmens BLEU JOUR.

Ratenzahlung kann in Anbetracht des Umfangs der Bestellung und/oder zugunsten eines Stammkunden gewährt werden, wobei die Liste nicht erschöpfend ist.

In diesem Fall stellen alle an BLEU JOUR gezahlten Zahlungen Anzahlungen dar.

Falls das Unternehmen BLEU JOUR eine Zahlung per Wechsel akzeptiert, muss es sich bei diesem Wechsel zwingend um eine magnetische LCR handeln, wobei die Kosten hierfür zu Lasten des Kunden gehen.

Falls die Firma BLEU JOUR Ratenzahlung gewährt, wird bei Nichtzahlung einer einzigen fälligen Rate der gesamte Preis sofort fällig, unabhängig von den zuvor vereinbarten Bedingungen, auch wenn für die Raten akzeptierte Wechsel ausgestellt wurden.

BLEU JOUR kann auch die Lieferung der von der Nichtzahlung betroffenen Waren zurückhalten, bis die Sicherheit der Nichtzahlung dargestellt ist.

Gemäß Artikel L. 441-6 des französischen Handelsgesetzbuches werden dem Schuldner Verzugszinsen auferlegt, wenn er nicht am nächsten Tag nach dem auf der Rechnung angegebenen Zahlungsdatum zahlt, wobei zusätzliche Schadensersatzansprüche des Unternehmens nicht ausgeschlossen sind. Der Zinssatz für die vertraglich vereinbarten Verzugszinsen entspricht dem Fünffachen des gesetzlichen Zinssatzes.

In jedem Fall wird vereinbart, dass im Falle einer Ratenzahlung der Verkauf unter Eigentumsvorbehalt zugunsten des Verkäufers abgeschlossen wird, so dass die Übertragung des Eigentums auf den Käufer von der vollständigen Bezahlung des Preises abhängig ist.

Im Falle der vollständigen oder teilweisen Nichtzahlung des Preises und seiner Nebenkosten am vereinbarten Fälligkeitstermin, aus welchem Grund und in welcher Eigenschaft auch immer, ist der Verkäufer bereits jetzt vom Käufer ermächtigt, eine Bestandsaufnahme aller ihm gehörenden Waren vornehmen zu lassen, entweder auf kontradiktorische Weise oder unter Hinzuziehung eines Gerichtsvollziehers, um das ihm angebotene Recht auf Wiederinanspruchnahme auszuüben.

Im Falle einer Gutschrift ist diese ein Jahr lang ab dem Ausstellungsdatum gültig und nutzbar. Nach Ablauf dieser Frist wird sie weder zurückerstattet noch kann sie auf eine Rechnung angerechnet werden.

4. Eröffnung eines Kontos

Um die Kontoeröffnung durchzuführen, muss jeder neue Kunde bei der ersten Bestellung folgende Angaben machen:

- K Bis von weniger als 3 Monaten ;

- Briefkopfpapier ;

- RIB ;

- Personalausweis (Vorder- und Rückseite) der Führungskraft.

5. Lieferung

5.1 BLEU JOUR liefert die Produkte an die Adresse des Kunden, die in den Bestelldokumenten angegeben ist.

Die angegebenen Liefertermine sind unverbindlich.

Die Lieferung der Produkte kann gestaffelt erfolgen.

Sobald der Verkäufer die Absendung der bestellten Ware durch Vorlage eines Versandscheins nachweist, so dass der Beweis für die Erfüllung des Vertrags erbracht ist, trägt der Käufer, an den die Ware geliefert wird, die Gefahr.

Folglich kann die Firma BLEU JOUR nicht für Schäden an den verkauften Produkten ab dem Zeitpunkt des Versands haftbar gemacht werden.

5.2 Bei der Entgegennahme ist es wichtig, dass Sie das gelieferte Produkt untersuchen. Der Kunde ist verpflichtet, den Zustand der Verpackung, die Anzahl und den Inhalt des Pakets/der Pakete sowie den Zustand der Produkte bei der Lieferung zu überprüfen. Folglich muss jede Anomalie bezüglich der Lieferung (Schaden, fehlendes Produkt im Vergleich zum Lieferschein, beschädigte Verpackung, zerbrochene Produkte usw.) vom Kunden in Form von klaren, präzisen und vollständigen handschriftlichen Vorbehalten auf dem Lieferschein und/oder Transportschein festgestellt werden, und zwar in Anwesenheit des Spediteurs.

Der Kunde muss parallel zu den Vorbehalten die Anomalie bestätigen, indem er innerhalb von drei Tagen nach der Lieferung ein Einschreiben mit Rückschein an den Transporteur sendet, um die besagten Reklamationen zu bestätigen. Eine Kopie dieses Schreibens sowie des Lieferscheins und/oder Transportscheins mit den Vorbehalten muss der Firma BLEU JOUR per Einschreiben mit Rückschein oder E-Mail mit Empfangsbestätigung innerhalb von 7 Tagen nach der Lieferung zugehen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass bei Nichtbeachtung dieses Verfahrens sowie der Einhaltung der Fristen jeder Antrag auf Eröffnung eines Rechtsstreits unwiderruflich abgelehnt wird, so dass keine weiteren Rechtsmittel gegen die Firma BLEU JOUR zugelassen werden können. Wird dieses Verfahren nicht eingehalten, wird davon ausgegangen, dass der Kunde das Produkt akzeptiert hat.

5.3 Lehnt der Kunde den Benutzerlizenzvertrag oder eine Lizenzvereinbarung für von BLEU JOUR gelieferte und installierte Drittsoftware ab, akzeptiert BLEU JOUR die Rückgabe des Produkts nur in seiner Gesamtheit (Produkt und Software) und nur, wenn ein solcher Antrag innerhalb der in Klausel 5.2 genannten Frist gestellt wird. Für jede Rücksendung wird der Kunde BLEU JOUR das Produkt und die Software zur Verfügung stellen, damit BLEU JOUR diese zu dem ihr mitgeteilten Zeitpunkt abholen kann.

5.4 Ist der Kunde bei der Lieferung nicht anwesend, erfolgt eine zweite Vorführung auf Kosten des Kunden durch den Spediteur oder seinen Vertreter; bei Nichtabholung am angegebenen Ort wird das Material in der Regel an BLEU JOUR zurückgesandt, die sich das Recht vorbehält, über das nicht abgeholte Material zu verfügen und die Ausführung der vom Kunden offen gelassenen Bestellung über anderes Material auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.

6. Software

6.1 Die Software unterliegt separaten Lizenzvereinbarungen, die dem Softwareträger und allen Produkthandbüchern, Benutzerhandbüchern oder anderen Dokumenten, die dem Kunden bei der Installation oder Nutzung der Software vorgelegt werden, beigefügt sind. Falls der Kunde weitere Informationen verlangt oder eine Kopie dieser Vereinbarungen benötigt, liegt es in seiner Verantwortung, sich vor Abschluss eines Vertrags mit BLAUER TAG mit dem Produzenten oder Hersteller der Software in Verbindung zu setzen, um detaillierte Informationen über die Nutzungsbedingungen zu erhalten.

6.2 In Ermangelung von Lizenzbedingungen, die der Software beiliegen, gewährt BLAU JOUR dem Kunden eine nicht-exklusive Lizenz zum Zugriff und zur Nutzung der bereitgestellten Software. Die von BLEU JOUR im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen gelieferte oder zur Verfügung gestellte Software darf nur während der Laufzeit der Dienstleistungen und nur entsprechend den Bedürfnissen des Kunden genutzt werden.

6.3 Die folgenden Klauseln gelten für Software, die von BLEU JOUR im Rahmen der Erbringung der Dienste bereitgestellt wird:

Die Klientin darf nicht :

- Die Software zu kopieren (außer zum Zweck einer Sicherungskopie), anzupassen, zu lizenzieren, zu verkaufen, abzutreten, unterzulizenzieren, ganz allgemein zu übertragen oder zu belasten;

- Die Software im Rahmen eines Managed-Service-Vertrags nutzen ;

- Die Software über die zulässige Anzahl von installierten Computern für gleichzeitige Benutzer, Standorte oder andere Kriterien, die in den anwendbaren Servicedokumenten festgelegt sind, hinaus verwenden.

Es ist dem Klienten untersagt:

- Der Versuch, Netzwerke oder Geräte von BLAUER TAG oder Dritten zu nutzen oder sich unerlaubt Zugang zu diesen zu verschaffen;

- Der Versuch, Schwachstellen in der Software oder in einem System, Konto oder Netzwerk von BLAUER TAG oder einem seiner Kunden oder Lieferanten zu erforschen, zu scannen oder zu testen;

- eine Dienstleistung, die für einen Nutzer, Host oder ein Netzwerk bereitgestellt wird, zu stören oder zu versuchen, sie zu stören;

- Unerwünschte oder kommerzielle Massennachrichten zu übermitteln ;

- Die Fähigkeit einer anderen Person, unabhängig von Absicht, Zweck oder Wissen, die Software zu nutzen oder von ihr zu profitieren (außer bei Werkzeugen mit Sicherheitsfunktionen), zu beschränken, einzuschränken oder ganz allgemein zu beeinträchtigen; oder die Leistung in den Einrichtungen von BLAUER TAG (oder denen seiner Lieferanten), die zur Erbringung der Dienste genutzt werden, zu beschränken, einzuschränken, zu stören oder ganz allgemein zu verschlechtern.

6.4 Der Kunde räumt BLEU JOUR oder einem von BLEU JOUR beauftragten Vertreter das Recht ein, seine Nutzung der von BLEU JOUR gelieferten Software während der normalen Geschäftszeiten zu überprüfen. Der Kunde verpflichtet sich, mit BLEU JOUR anlässlich eines solchen Audits zu kooperieren und BLEU JOUR angemessenen Zugang zu allen Aufzeichnungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Software zu gewähren. Die

Der Umfang der Prüfung beschränkt sich auf die Überprüfung, ob der Kunde die Nutzungsbedingungen für die betreffende Software im Rahmen dieses Vertrags einhält.

7. Garantie

7.1 Sofern nicht anders vereinbart, garantiert BLAUER TAG, dass die Produkte der Marke KUBB für einen Zeitraum von 36 Monaten ab Rechnungsdatum ("Garantiezeit") ihren Spezifikationen entsprechen und frei von Materialfehlern sind und dass Ersatzteile der Marke BLAUER TAG für einen Zeitraum von 90 Tagen ab Lieferdatum oder für die verbleibende Garantiezeit, je nachdem, welcher Zeitraum länger ist, frei von Fehlern sind. Die Ausübung einer der in Klausel 7.2 unten genannten Optionen bedeutet, dass BLEU JOUR sich von jeglicher Haftung in Bezug auf die in dieser Klausel festgelegte Garantie befreit.

7.2 BLEU JOUR repariert oder ersetzt Produkte der Marke KUBB, die nicht den Garantien gemäß Klausel 7.1 entsprechen, vorausgesetzt, dass BLEU JOUR schriftlich über den behaupteten Mangel informiert wurde. Entscheidet sich BLEU JOUR für den Ersatz der Produkte oder Teile der Marke KUBB gemäß der Gewährleistung nach Klausel 7.1, so muss BLEU JOUR auf eigene Kosten die Ersatzprodukte oder -teile an den Kunden an die Adresse liefern, an die die fehlerhaften Produkte der Marke KUBB geliefert wurden, und das Eigentum an den fehlerhaften Produkten oder Teilen, die ersetzt werden, geht auf BLEU JOUR über. Der Kunde unternimmt alle zumutbaren Schritte, um BLAUER TAG die zu ersetzenden fehlerhaften Produkte an BLAUER TAG zu liefern, und BLAUER TAG ist berechtigt, dem Kunden eine Gebühr zu berechnen, wenn solche fehlerhaften Produkte oder Teile auf Verlangen nicht zurückgesandt werden.

7.3 BLAUER TAG gewährleistet, dass die Dienstleistungen und die zu erbringenden Leistungen den Servicedokumenten entsprechen und dass die Dienstleistungen mit angemessener Kompetenz und Sorgfalt während der geltenden Serviceperiode erbracht werden.

Die in den Servicedokumenten angegebenen Fristen können, ohne dass BLEU JOUR dafür verantwortlich ist, je nach geografischem Standort, Zugänglichkeit des Produkts und Verfügbarkeit von Ersatzteilen variieren.

7.4 BLEU JOUR übernimmt keine Haftung im Rahmen der in Klausel 7.1 festgelegten Garantie in den folgenden Fällen:

- Für Mängel, die auf normalen Verschleiß, vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit, anormale Betriebsbedingungen, Nichtbeachtung der (mündlichen oder schriftlichen) Anweisungen von BLAUER TAG, Missbrauch oder Veränderung, Anpassung oder Reparatur der Produkte und/oder Software ohne Genehmigung von BLAUER TAG zurückzuführen sind ;

- Für alle Produkte, Software, Liefergegenstände, Medien oder Ausrüstungen, die nicht von BLAU JOUR hergestellt oder produziert wurden und für die der Kunde nur Anspruch auf die anwendbare Garantie hat, die der Hersteller oder Lieferant BLAU JOUR gewährt, soweit sie von BLAU JOUR auf den Kunden übertragbar ist;

- Für jede Art von Defekt, Schaden oder Verschleiß, der ausdrücklich durch eine schriftliche Mitteilung von BLAUER TAG ausgeschlossen wird, und/oder wenn der Kunde die Produkte und/oder Software weiterhin nutzt, nachdem er eine Mitteilung wie in Klausel 7.2. beschrieben gesendet hat.

7.5 BLAU JOUR übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Produkte, Software, Liefergegenstände oder Dienstleistungen mit einer bestimmten, nicht von BLAU JOUR gelieferten Konfiguration funktionieren oder ein bestimmtes Ergebnis erzielen, auch wenn die betreffende Konfiguration oder das betreffende Ergebnis mit BLAU JOUR besprochen wurde. Es obliegt dem Kunden, die Vertraulichkeit und Sicherung seiner eigenen Daten sicherzustellen.

7.6 Es wird ausdrücklich zwischen dem Unternehmen und dem Kunden vereinbart, dass der Verkäufer nicht aufgrund der Garantie für versteckte Mängel, die in den Bestimmungen des Artikels 1641 des Bürgerlichen Gesetzbuches vorgesehen ist, und, allgemeiner, aufgrund aller Garantien, die in den gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen vorgesehen sind, die nicht zwischen Gewerbetreibenden anwendbar sind, haftbar gemacht werden kann.

7.7 Die Dienstleistung kann je nach Art des zu lösenden Problems per Telefon oder Internet erbracht werden. Der Telefonanruf kann zu Informationszwecken aufgezeichnet werden. Der Kunde ist verpflichtet, sich höflich an die Mitarbeiter von BLAUER TAG zu wenden, mit ihnen zu kooperieren und alle von BLAUER TAG angeforderten und für die Erbringung der Dienstleistung notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen. Alle Telefon- und Postgebühren, die dem Kunden bei der Kontaktaufnahme mit BLEU JOUR entstehen, gehen zu seinen Lasten.

8. Aktivitäten mit hohem Risiko

Der Kunde erkennt an, dass die Produkte, Software, Liefergegenstände und Dienstleistungen nicht für die Verwendung in gefährlichen Umgebungen, die einen ausfallsicheren Betrieb erfordern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Betrieb von Nuklearanlagen, Flugnavigations- oder -kommunikationssystemen, Flugverkehrskontrolle, Waffensystemen, Wiederbelebungsgeräten oder anderen Anwendungen, bei denen ein Versagen der Produkte, Software, Liefergegenstände oder Dienstleistungen unmittelbar zum Tod, zu Verletzungen oder zu schweren körperlichen oder materiellen Schäden führen kann ("Hochrisikoaktivitäten"), konzipiert oder bestimmt sind. BLEU JOUR lehnt ausdrücklich jede ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung der Eignung seiner Produkte oder Dienstleistungen für Hochrisikoaktivitäten ab.

9. Datenschutz

Jede Partei muss die strikte Vertraulichkeit aller von der anderen Partei erhaltenen Informationen sicherstellen.

10. Höhere Gewalt

Als Ereignisse höherer Gewalt gelten solche, die unabhängig, unvorhersehbar und unwiderstehlich vom Willen der Parteien sind. Diese Ereignisse führen nicht zu einer Haftung der Parteien. Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere: Streiks, Terroranschläge, Kriege, Probleme bei Lieferanten, Transport oder Produktion, Wechselkursschwankungen, Handlungen von Behörden, Naturkatastrophen. Ausdrücklich als höhere Gewalt gelten auch die Fälle, die üblicherweise von der Rechtsprechung der französischen Gerichte und Gerichtshöfe berücksichtigt werden.

11. Einhaltung von Exportgesetzen

11.1 Der Kunde erkennt an, dass die im Rahmen dieses Vertrags gelieferten Produkte, Liefergegenstände, Software und Dienstleistungen (die auch Technologie und Verschlüsselung umfassen können) den Exportkontroll- und Zollgesetzen und -vorschriften der Vereinigten Staaten und der Europäischen Union unterliegen. Sie können jedoch in Ländern außerhalb der USA geliefert oder ausgeführt werden.

USA oder der Europäischen Union oder außerhalb der Grenzen des Landes, in dem sich der Kunde oder die Kundenprodukte befinden, und können auch den Exportkontroll- und Zollgesetzen und -vorschriften des Landes unterliegen, in dem die Produkte, Liefergegenstände, Software oder Dienstleistungen geliefert oder empfangen werden.

Gemäß diesen Gesetzen und Vorschriften dürfen die im Rahmen dieses Vertrags erworbenen Produkte, Liefergegenstände, Software und Dienstleistungen nicht an Endbenutzer oder in Länder verkauft, vermietet oder übertragen werden, die Beschränkungen unterliegen. Darüber hinaus dürfen die Produkte, Liefergegenstände, Software und Dienstleistungen nicht verkauft, vermietet, übertragen oder von einem Endbenutzer genutzt werden, der an Aktivitäten im Zusammenhang mit Massenvernichtungswaffen beteiligt ist, einschließlich Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Entwurf, der Entwicklung, der Herstellung oder dem Einsatz von Nuklearmaterial, Nuklearanlagen oder Nuklearwaffen, Flugkörpern oder der Unterstützung von Flugkörperprojekten oder chemischen oder biologischen Waffen. Der Kunde verpflichtet sich, diese Gesetze und Vorschriften einzuhalten.

11.2 Der Kunde erklärt, dass keine Software, die er im Zusammenhang mit den Produkten, Liefergegenständen, Software oder Dienstleistungen bereitstellt und verwendet, Verschlüsselung enthält oder, sofern sie Verschlüsselung enthält, dass eine solche Software einer Genehmigung für die Ausfuhr ohne Lizenz unterliegt. Falls der Kunde die vorstehende Erklärung nicht abgeben kann, verpflichtet er sich, BLEU JOUR alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die sie benötigt, um die Exportlizenzen von der französischen Regierung oder einer anderen zuständigen nationalen Regierung zu erhalten, und BLEU JOUR gegebenenfalls weitere Hilfe bei der Beschaffung dieser Lizenzen zu leisten.

Ungeachtet des Vorstehenden bleibt der Kunde allein verantwortlich für die Beschaffung der erforderlichen Lizenzen in Bezug auf den Export von Software. BLEU JOUR kann vom Kunden auch Exportzertifikate für die Software verlangen.

11.3 Die Annahme jeder Bestellung von Produkten, Liefergegenständen, Software oder Dienstleistungen durch BLEU JOUR hängt von der Erteilung aller von den französischen Behörden oder einer anderen zuständigen Behörde verlangten Ausfuhrgenehmigungen ab. BLEU JOUR haftet nicht für Verzögerungen oder Versäumnisse bei der Lieferung der Produkte, Liefergegenstände, Software oder Dienstleistungen, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde es versäumt hat, solche Genehmigungen zu erhalten oder solche Zertifizierungen vorzulegen.

11.4 Der Kunde verpflichtet sich, BLAUER TAG gegen alle Ansprüche, Forderungen oder Klagen von Dritten, die auf einer tatsächlichen oder angeblichen Verletzung der geltenden Exportgesetze durch den Kunden beruhen, zu entschädigen, zu verteidigen und zu schützen.

12. Auflösende Klausel

Wenn der Kunde innerhalb eines Monats nach einer Mahnung, die das Unternehmen per Einschreiben mit Rückschein an den Kunden gerichtet hat, die noch ausstehenden Beträge nicht beglichen hat, wird der Verkauf von Rechts wegen aufgelöst und kann zu Schadensersatzansprüchen zugunsten des Unternehmens BLEU JOUR führen, zusätzlich zu den in Artikel 3.2 vorgesehenen Verzugsstrafen.

13. Konformität mit der WEEE-Richtlinie

BLEU JOUR ist verantwortlich für die Einhaltung der Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE-Richtlinie"), einschließlich, aber nicht beschränkt auf: die Meldung der in Verkehr gebrachten Geräte, die Zahlung von Umweltabgaben an die zuständige Behörde, falls zutreffend, und die Rücknahme des Produkts in den Sammeleinrichtungen von BLEU JOUR gemäß der WEEE-Richtlinie, wie sie in nationales Recht umgesetzt wurde. Die in den Sammeleinrichtungen abgegebenen Produkte werden von BLEU JOUR in Übereinstimmung mit der WEEE-Richtlinie recycelt.

Der Kunde verpflichtet sich, die Produkte auf eigene Kosten gemäß dem WEEE-Recyclingprogramm von BLEU JOUR an die zu diesem Zweck bestimmten Sammeleinrichtungen von BLEU JOUR zurückzusenden.

14. Gerichtsstandsklausel und anwendbares Recht

Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Abschluss, der Auslegung oder der Erfüllung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen französischem Recht und fallen in die Zuständigkeit der Gerichte im Zuständigkeitsbereich des Berufungsgerichts TOULOUSE.

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